Allgemeine Geschäftsbedingungen

Identität und Anschrift
Ich bin eine Ein-Mann-Firma und versende  den von mir hergestellten Holunderzauber, Rosen-, Mädesüß- und Akazienzauber. Meine Anschrift lautet:

Bernulf Schlauch
Alte Steige 14
74595 Langenburg-Bächlingen
Tel 07905 / 477
Fax 07905 / 940325
Mail adresse: info@holunderzauber.de

Bei Fragen zur Bestellung von Waren, bei Reklamationen, insbesondere bei Bruchschäden oder Fehllieferungen wenden Sie sich bitte an oben stehende Adresse

Zustandekommen des Vertrages
Der Kauf- und Liefervertrag mit der Firma Bernulf Schlauch kommt dadurch zustande, dass die Bestellung durch Lieferung der Ware bzw. durch die Mitteilung der Auslieferung an den Kunden angenommen wird.

Die Verträge über die Auslieferung von Holunderzauber, Rosen-, Mädesüß- und Akazienzauber werden ausschließlich mit juristischen Personen und mit unbeschränkt geschäftsfähigen natürlichen Personen abgeschlossen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben.

Räumungsnot, Änderungsvorbehalt
Die Firma Bernulf Schlauch ist zur Lieferung nicht verpflichtet, falls die bestellte Ware geräumt ist.
Die Angebote auf der webseite www.holunderzauber. de sind grundsätzlich freibleibend. Irrtümer auf den Bestellseiten können nicht ausgeschlossen werden. Angebotsänderungen bleiben vorbehalten.

Warenpreise
Die angegebenen Preise enthalten die gesetzliche deutsche Mehrwertsteuer (Bruttopreise).

Lieferkonditionen
Wenn nicht anders angegeben, enthalten alle Flaschen 0,75 Liter. Die Sektkartons enthalten 3 Flaschen, 6 Flaschen oder 12 Flaschen. Die Firma Bernulf Schlauch liefert über online Bestellungen nur Kartons mit drei, sechs oder 12 Flaschen. Andere Mengen werden nur auf persönliche Rücksprache bzw Abmachung ziwschen dem Kunden und Bernulf Schlauch versandt.

Die Ware wird durch den Paketdienstleister Hermes oder auf speziellen Wunsch mit der  Deutschen Post ausgeliefert. Die Ware wird nach Vorausbezahlung auf das Konto von Bernulf Schlauch an den Kunden versandt. Lieferungen außerhalb Deutschlands erfolgen nur nach persönlichen Absprachen per Telefon oder per email.

Erfüllung, Auslieferungszeit
Die Lieferverpflichtung der Firma Bernulf Schlauch gilt als erfüllt, wenn die bestellte Ware durch den Auslieferer übergeben wurde. Die Lieferung erfolgt, solange der Vorrat reicht. Falls innerhalb von vierzehn Tagen keine Lieferung möglich ist, wird der Kunde informiert.

Haftung für Transportschäden
Sollten Teile der Lieferware oder die gesamte Lieferware während des Transportes durch den Auslieferer beschädigt werden, liefert die Firma Bernulf Schlauch Ersatz, wenn und soweit eine Schadensmeldung durch den Auslieferer vorgelegt wird oder der Schaden sonst in geeigneter Weise glaubhaft gemacht wird.

Zahlungsbedingungen
Die Lieferung der Ware erfolgt nur gegen Vorauszahlung der entsprechenden Kosten auf das Konto der Firma Bernulf Schlauch.

Internetangaben
Die Firma Bernulf Schlauch ist bemüht, die auf den Internetseiten abgebildeten Produkte in ihrer bildlichen Darstellung auf dem aktuellsten Stand zu halten. Es erfolgt aber keine Zusicherung, dass die Produktabbildungen ihrem äußeren Erscheinungsbild nach mit den gelieferten Waren übereinstimmen. Insbesondere nach Jahrgangswechseln kann es zu Veränderungen in der Ausstattung der Hounderzauberflaschen kommen.
Die angezeigten Produktcharakteristika sind typischerweise nicht objektivierbar und stets von den subjektiven Ansichten der Testperson geprägt. Die Firma Bernulf Schlauch haftet daher nicht für Produktbeschreibungen hinsichtlich sensorischer und optischer Eigenschaften der Produkte. Die sensorischen und optischen Charakteristika werden nicht zugesichert

Gewährleistung
Der Kunde hat einen Anspruch auf Ersatzlieferung, wenn die gelieferte Ware nicht mittlerer Art und Güte entspricht. Voraussetzung ist, dass der Holunderzauber sachgerecht, das heißt kühl, trocken und lichtgeschützt gelagert wird. Das Recht des Kunden auf Wandelung und Minderung bleibt unberührt.

Da der Holunderzauber ein Naturprodukt ist, lassen sich natürliche Veränderungen der Substanz nicht vermeiden. Solche Veränderungen, wie bspw. minimale Ablagerungen von Blütenstaub haben keinen Einfluss auf die Qualität des Holunderzaubers, Rosen-, Mädesüß- oder Akazienzaubers. Eine Haftung für derartige Veränderungen wird ausgeschlossen. Die Blüten“sekte“ sollten innerhalb von anderthalb bis zwei Jahren nach dem dem Jahrgangsdatum auf der Flasche (von Oktober ab gerechnet) getrunken werden.

Erfüllungsort, Gerichtsstand
Erfüllungsort ist Langenburg. Ist der Kunde Kaufmann oder eine juristische Person des öffentlichen Rechts, so gilt Langenburg als vereinbarter Gerichtsstand. Für die vertraglichen Beziehungen der Vertragspartner zueinander gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

Salvatorische Klause
Sollte eine der vorgenannten Bestimmungen nichtig sein oder werden, so bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt.
Stand 24.02.2017

– Ende der Allgemeinen Geschäftsbedingungen –